„Stiften heißt Zukunft pflanzen.“
stiftungsGEDANKE
Bundesweit gibt es mehr als 27.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. 95 Prozent der Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke. Ihre Arbeit ist darauf ausgerichtet, die Allgemeinheit selbstlos zu fördern.
Der Gedanke: Eine Privatpersonen oder eine Organisation möchten sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren und bringen dazu Vermögen in eine Stiftung ein.
Das Grundprinzip der Ewigkeit: Das gestiftete Vermögen bleibt als Grundkapital der Stiftung erhalten und Erträge aus der laufenden Vermögensverwaltung entfalten ihre gesellschaftliche Wirkung.
>27.000 STIFTUNGEN
in Deutschland
2,8% WACHSTUM
in 2025
895 neue Stiftungen
in 2025
stiftungsVERMÖGEN
Das Stiftungskapital muss ertragreich angelegt werden und verwirklicht aus den Erträgen und sonstigen Mitteln (z. B. Spenden) gemeinnützige Projekte.
Die Entscheidung einer Stiftung, bei der Anlage des Stiftungsvermögens neben finanziellen Kriterien auch soziale, ökologische, kulturelle oder weitere nachhaltigkeitsbezogene Kriterien zu berücksichtigen, hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab.
Die Wahl des richtigen Vermögensverwalters obliegt dem Stiftungsvorstand, des Beirats oder des Kuratoriums. Nicht selten werden Testamentsvollstrecker mit der Aufgabe als Nachlassverwalter für dieses Engagement betraut.
Wir erklären ihnen die fünf wichtigsten Schritte zum nachhaltigen Investment bei Stiftungen.
vermögensRENDITE
Rund ein Fünftel der befragten Stiftungen schätzt, dass sich das Verhältnis von Erträgen zu Kosten der Vermögensverwaltung bis 2019 negativ entwickelt hat.
Oftmals wurden keine Anpassungen in den Anlagerichtlinien getroffen. Das Niedrigzinsniveau birgt immense Risiken, die Stiftungen nicht eingehen sollten.
Unsere Stiftungsberater erarbeiten das richtige Portfolio zu Ihrer Stiftung - passend zu Ihrem Ausschüttungsniveau zur Erfüllung Ihres Stiftungszwecks.
In der Regel bauen wir ein kostengünstiges und breit diversifziertes ETF-Portfolio mit einem entsprechend hohen Nachhaltigskeits-Mix zusammen und betreuen das dauerhaft bei einer spezialisierten Depotbank, die ein geignetes Reporting für die Stiftungsaufsicht und das Regierungspräsidium bereitstellt.
Auf Wunsch übernehmen wir auch einen Sitz im Stiftungsbeirat oder Vorstand.
investment
PROZESS
5 Schritte zur nachhaltigen und erfolgreichen Verwaltung Ihres Stiftungsvermögens
- Analyse des Stiftungszwecks im Hinblick auf Konsequenzen und Rahmenbedingungen für Kapitalanlagen
- Formulierung von
Anlagerichtlinien unter Einbeziehung von ESG-Faktoren
- Operationalisierung der Anlagerichtlinien durch die Definition von Nachhaltigkeitsstrategien und Kriterien zur Auswahl von Anlageklassen, Anlage-produkten und Einzeltiteln
- Umsetzung der definierten Kriterien
- Kontrolle der Einhaltung
Kriterien und Vermögens-reporting durch
den beauftragten Vermögensverwalter
Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Expertise in der Betreuung von Stiftungs-vermögen und stellen Ihnen geeignete Vermögensverwalter vor. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit Gremienarbeit in einer Stiftung zu übernehmen.
436 gemeinnützige Neugründungen
436 der 895 Neugründungen 2025 sind gemeinnützige und damit steuerbegünstigte Stiftungen – der höchste Wert seit 2021. Nach einem Rückgang in den Jahren 2022 und 2023 steigt die Anzahl gemeinnütziger Gründungen damit zwei Jahre in Folge. Sie spiegeln die inhaltliche Breite des deutschen Stiftungswesens wider: von der lokalen Bürgerstiftung über Umwelt-, Kultur- und Bildungsstiftungen bis hin zu national und international agierenden Organisationen. Dass der Anteil gemeinnütziger Stiftungen an den Neugründungen insgesamt dennoch sinkt, beobachtet der Bundesverband – dessen Satzungsauftrag die Förderung des gemeinnützigen Stiftungswesens und des bürgerschaftlichen Engagements ist – aufmerksam.
Mit rund 88 Prozent aller rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland verfolgt weiterhin die deutliche Mehrheit gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke – und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl.
stiftungsFAQ
Fragestellungen rund um die Überlegungen zu einer Stiftung:
- Welche Motivation haben sie?
- Wünschen sie eine Stiftung zu Lebzeiten oder nach ihrem Ableben?
- Sollen ihre Ziele mit einer eigenen Stiftung, über Spenden oder Zustiftungen verwirklicht werden?
- Welchen Umfang soll meine Vermögensübertragung haben?
- Kann mein Betriebsvermögen in eine Stiftung eingebracht werden?
- Welche rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen gelten?
- Sind Stiftungen nicht nur ein Steuersparmodell?
- Wie kann ich Einfluss auf Verwaltung und Verwendung des Kapitals nehmen?
- Welche Rolle spielen Leibrenten, Stifterdarlehen und kommt eventuell auch das innovative Modell einer Verbrauchsstiftung in Frage?
stiftungs
GRÜNDUNG
Rechtsformwahl
Im Wesentlichen sind zwei Faktoren bei der Rechtsformwahl entscheidend:
- Besteht ausreichendes Kapital für die Gründung einer selbstständigen rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts, um aus den Erträgen den Stiftungszweck adäquat zu verwirklichen?
- Umfang des Einflusses des Stifters im operativen Geschäft
Namenswahl
Die Frage der Namensgebung ist einfach zu treffen. Es gilt lediglich die Überprüfung des gewünschten Namens zur Vermeidung von Verwechslungen
Festlegung des Stiftungszwecks
• Wie setze ich meine Motivation um?
• Wen oder was möchte ich
unterstützen?
• Soll die Stiftung steuerbegünstigt
gemäß §§ 51ff. (AO) sein
(z. B. gemeinnützig oder
mildtätig)?
• Wie soll die Stiftung arbeiten?
• Förderstiftung oder operative
Stiftung?
• Welche finanzielle und personelle
Ausstattung benötigt die Stiftung
für die Realisierung des Zwecks?
• Über welche Einnahmen
verfügt die Stiftung
(Erträge/ Zustiftungen für den
Kapitalstock/ Spenden)?

Steuerbefreiung und Stiftungsaufsicht
Wer Steuern sparen und damit sein Vermögen mehren möchte, gründet keine Stiftung. Bei der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung gibt der Stiftende Vermögen ab und widmet es dauerhaft und unwiderruflich dem Gemeinwohl.
Da der Staat ein Interesse daran hat, dass möglichst viel privates Vermögen dem Gemeinwohl zugutekommt, ist die steuerliche Abzugsfähigkeit für Stifterinnen und Stifter sowie Spenderinnen und Spender eingerichtet. Auch die Stiftung selbst genießt steuerliche Privilegien.
Die staatlichen Aufsichtsbehörden in Deutschland achten darauf, dass Stiftungen die Vorgaben ihrer Satzung erfüllen und gesetzliche Regelungen einhalten.